Wappen von Nordhausen
Zu den für Nordhausen wichtigsten Grundherren zählte der Deutsche Orden. Dessen Wappen an Pfarrhaus und Kirche geben von dessen Einfluss bis heute noch Kunde.
Bereits in seiner Sitzung vom 31. Januar 1958 hat sich der Gemeinderat Nordhausen eingehend mit verschiedenen Entwürfen von Herrn Oberstudienrat Rettenmaier aus Ellwangen befasst und sich für ein geteiltes Wappen mit Deutschordenkreuz und Pilgermuschel entschieden. Durch zeitaufwändige Prüfung bei verschiedenen Behörden hat es dann eine Verzögerung bis zum Frühjahr 1960 gegeben. Am 24. Mai 1960 wurde für Nordhausen, Landkreis Aalen, Regierungsbezirk Nordwürttemberg, die Flaggenfarbe Schwarz-Weiß (Schwarz-Silber) und als Wappen "in gespaltetenem Schild vorne in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes Kreuz, hinten in Rot eine silberne (weiße) Muschel" verliehen. Die entsprechende Bekanntmachung des Innenministeriums erfolgte im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg vom 15. August 1960.
Im Hinblick auf die bereits angesprochene Bedeutung für Nordhausen ist auch die Wappenerklärung interessant: Das Deutschordenskreuz weist auf die seit 1313 nachgewiesene Herrschaft des Deutschen Ordens in Nordhausen hin. Die Muschel ist aus dem Wappen der Freiherren von Eyb entnommen. Sie soll an den Dutschordenskomtur Friedrich Carl von Eyb erinnern. Unter diesem ist die Kirche in Nordhausen erbaut worden (1751).